(1) Der Veranstalter bietet das Gewinnspiel an, ohne dass der Teilnehmer hierfür einen Einsatz in Geld leisten muss. Er macht seine Leistung – Durchführung des Gewinnspieles unter Beteiligung des Teilnehmers - jedoch von einer Gegenleistung des Teilnehmers abhängig. Diese besteht im Lösen eines Rätsels, das am Stand von Schwäbisch Media, bei der Bildungsmesse in Ravensburg, am 10. Und 11. Februar angeboten wird. Löst der Teilnehmer das Rätsel, bekommt er eine Nummer und nimmt somit an der Gewinnverlosung teil.
(2) Teilnehmer ist mit der Verarbeitung seines Namens, seines Geburtsdatums, seiner E-Mail-Adresse und seiner Postadresse, um ihm den Gewinn zuzusenden, einverstanden. Diese personenbezogenen Daten werden erst abgefragt, wenn sich der Gewinner nach Veröffentlichung der Gewinnnummer auf dem Instagram-Kanal „schwaebische.talente“ beim Veranstalter meldet. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben, gespeichert, genutzt oder auf sonstige Weise verwendet.
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler, Karlstr. 16, 88212 Ravensburg.
(2) Gewinnspiele über eine Instagram-Fanpage der Schwäbische Zeitung GmbH & Co. KG Drexler, Gessler und allen Partnerseiten (Schwäbische.de, Schwäbische.de Bodensee, Schwäbische.de Ostalb, Schwäbische.de Sigmaringen/Tuttlingen, Schwäbische.de Biberach/Alb-Donau, Schwäbische.de Allgäu) stehen in keiner Verbindung zu Instagram und werden in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, sondern die Schwäbische Zeitung GmbH & Co. KG. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zu einem Gewinnspiel sind ausschließlich an die Schwäbische Zeitung GmbH & Co. KG zu richten. Teilnehmer können gegenüber Instagram keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel stehen.
(1) Der Veranstalter führt das Gewinnspiel Medienwelten (das „Gewinnspiel“) im Zusammenhang mit den Inhalten der Schwäbischen Zeitung, insbesondere im Internet, bei Veranstaltungen sowie in der Tageszeitung selbst durch, in dessen Rahmen drei Teilnehmer je zwei Karten für das Konzert von Tom Odell, am 14.07.2023 in Tettnang (der „Gewinn“) durch ihre Teilnahme gewinnen können.
(2) Die Teilnehmer müssen eins von zwei angebotenen Rätseln lösen. In Rätsel eins müssen verschiedene Schlagzeilen und Anzeigen aus verschiedenen Jahren dem richtigen Jahr zugeordnet werden. In Rätsel zwei müssen verschiedene Produktlogos dem richtigen Medienkonzern zugeordnet werden. Der Teilnehmer kann frei wählen, welches Rätsel er lösen möchte. Löst er ein Rätsel richtig, bekommt er einen Zettel mit einer Nummer. Am Dienstag nach der Messe zieht der Veranstalter drei der ausgegebenen Nummern und veröffentlicht diese auf seinem Instagram-Account „schwaebische.talente“. Die Gewinner haben 24 Stunden Zeit, sich zu melden.
(3) Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 10.02.2023 bis einschließlich zum 11.02.2023 statt.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Ansprüche der Teilnehmer gegen den Veranstalter sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(5) Die Gewinnerbenachrichtigung erfolgt bis spätestens 15.02.2023. Der Gewinn wird versandt, nachdem sich die Gewinner auf die Instagram-Story des Veranstalters gemeldet haben. Die Teilnehmer müssen sich als Gewinner ausweisen, indem sie dem Veranstalter ein Foto ihrer Gewinnnummer schicken.
(1) Der Gewinn wird von Vaddi Concerts GmbH, Kaiser-Joseph-Straße 263, 79098 Freiburg im Breisgau zur Verfügung gestellt, dieser ist Auslobender im Sinne des §657 BGB. Der Gewinn darf nicht weiterverkauft werden. Der Gewinn wird von [Name und Adresse des Sponsors] zur Verfügung gestellt, dieser ist Auslobender im Sinne des § 657 BGB. [Für den Fall, dass der Schwäbische Verlag den Gewinn selbst zur Verfügung stellt, bitte vorherigen Satz streichen und durch folgende Formulierung ersetzen: „Der Gewinn wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.“].
(2) Der Gewinn besteht aus drei mal zwei Karten für das Konzert von Tom Odell, am 14.07.2023 in Tettnang.
(3) WICHTIG: GEWINN WIRD NUR JE EIN MAL AUSGESCHÜTTET
(4) Die Ausschüttung des Gewinns erfolgt durch Zusendung an eine vom Gewinner zu benennende Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
(1) Unter allen Teilnehmenden werden nach Beendigung der Laufzeit des Gewinnspiels drei Gewinner per digitalem, zufallsbasiertem Losverfahren ausgelost.
(2) Die Gewinner werden ausgelost, indem aus allen Zahlen, die bei richtigem Lösen eines Rätsels ausgegeben wurden, drei Zahlen gezogen und auf dem Instagram-Kanals “schwaebische.talente“ des Veranstalters veröffentlicht werden. Die Teilnehmer mit den entsprechenden Zahlen müssen sich daraufhin beim Veranstalter binnen 24 Stunden melden.
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind natürliche Personen, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, und die nachweislich ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
(2) Teilnahmeberechtigt sind sowohl Abonnenten, als auch Nicht-Abonnenten der Schwäbischen Zeitung und all ihrer Zeitungstitel (Schwäbische Zeitung, Lindauer Zeitung, Gränzbote, Heuberger Bote, Trossinger Zeitung, Ipf- und Jagst-Zeitung, Aalener Nachrichten, Zollern-Alb-Kurier) sowie Leser der Schwäbischen Märkte. Der Erwerb von Dienstleistungen der Schwäbischen Zeitung GmbH & Co. KG Drexler, Gessler, beispielsweise der Abschluss eines Zeitungsabonnements, vor, während oder nach der Teilnahme am Gewinnspiel hat keinen Einfluss auf die Gewinnchance.
(3) Die Teilnahme über auf Gewinnspiele spezialisierte Dienstleistungsunternehmen, Gewinnspielclubs oder automatisierte Teilnahmeverfahren, insbesondere Gewinnspiel-Computerprogramme, ist ausgeschlossen.
(4) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind ferner Personen, die Mitarbeiter des Veranstalters sind oder bis zu ein Jahr vor Beginn des Gewinnspiels waren sowie deren Familienangehörige.
(5) Jeder Teilnehmer darf mehrmals am Gewinnspiel teilnehmen, ist aber nur einmalig gewinnberechtigt.
(6) Besteht der Verdacht von Manipulationen, unwahren Angaben oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, so ist der Veranstalter berechtigt, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.
(1) Der Teilnehmer gibt mit der Teilnahme am Gewinnspiel die nachfolgenden Einwilligungen in die Verarbeitung personenbezogener Daten ab:
1. Mit seiner Registrierung willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers, insbesondere Name, Alter, E-Mail-Adresse und Anschrift (die „Teilnehmerdaten“) für die Durchführung des Gewinnspiels erhebt, speichert, nutzt oder auf sonstige Weise verwendet.
2. Der Teilnehmer willigt ferner ein, dass sein Name im Falle einer Ziehung bei der Verlosung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, insbesondere in der Tageszeitung des Veranstalters und auf dessen Instagram-Account, durch den Veranstalter genannt wird.
(2) Die Einwilligungen des Teilnehmers sind jederzeit frei widerruflich. Der Widerruf ist an den Veranstalter in Textform per E-Mail an bewerben@schwaebisch-media.de gewinnen@schwaebische.de zu richten.
(3) Im Falle des Widerrufs werden die Teilnehmerdaten unverzüglich gesperrt. Der Teilnehmer kann in diesem Fall am Gewinnspiel nicht weiter teilnehmen.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.